Verlustbegleitung

Jede 3. Frau erlebt im Laufe ihres Lebens eine Fehlgeburt und trotzdem ist es ein sehr schweres Thema, über das oft nicht offen gesprochen wird. Eine Fehlgeburt im ersten Drittel der Schwangerschaft kann ein natürlicher Prozess sein. Nichtsdestotrotz kann solch eine Situation die Welt der Betroffenen auf den Kopf stellen. Dabei können Gefühle wie Wut, Trauer, Überforderung, Schock oder Schuldgefühle auftreten. Gerade nach solchen Erlebnissen ist es wichtig, gesehen zu werden und sich Zeit zu nehmen – zum Trauern, zum Verarbeiten und um körperlich und seelisch zu heilen.

Wir stehen Euch zur Seite, hören Dir zu und geben allem Raum, worüber Ihr sprechen möchtet. Bei Bedarf geben wir dir Informationen zu weiteren Anlaufstellen.

Frauen, die nach der 18. SSW eine Fehlgeburt erleiden, haben Anspruch auf Hebammenbetreuung. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten

Zeitpunkt: erstes Drittel der Schwangerschaft
Umfang: nach Bedarf
Kosten: individuell auf Anfrage*

* Frauen, die nach der 18. SSW eine Fehlgeburt erleiden, haben Anspruch auf Hebammenbetreuung. In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse einen Teil der Kosten.